Checkliste für Drohnenpilot

Du interessierst dich für Drohnen oder hast schon eine ganz konkrete Vorstellung für was du eine Drohne einsetzen willst. Dann haben wir hier ein paar INFOS aufgeführt welche für dich mit Sicherheit interessant sein könnten. Viel zu häufig ist der Gedanke verbreitet dass man sich einfach irgendwo eine Drohne kauft, auspacken und losfliegen kann. Doch weit gefehlt !!! Solch ein Verhalten kann ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Aber versprochen ... es ist garnicht so schlimm alle erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen und die Fähigkeit zu erlernen um offiziell Drohne fliegen zu dürfen. Falls du Fragen hast melde dich gerne bei uns.


Die einheitliche europäische Drohnenverordnung

Der Einsatz von Drohnen "Unmanned Aerial Systems, UAS" ist in allen EU-Ländern über die europäische Drohnenverordnung einheitlich definiert.

Das Luftfahrtbundesamt stellt alle "aktuellen" Regeln in Deutschland zur Verfügung.

 


Die verschiedenen Drohnenkategorien

Drohnen sind in den Kategorien | OFFEN | SPEZIELL | ZULASSUNGSPFLICHTIG eingeteilt

Die Einsätze in Speziell und Zulassungspflichtig sind für Spezialanwendungen im Berich UAS vorgesehen.

Die meisten aller Drohnen unterliegen der Kategorie "OFFEN" und betreffen die meisten HOBBY-Drohnen sowie welche für den kommerziellen Einsatz betrieben werden.

Für die Kategorie Offen gelten folgende Bestimmungen:

  • Mindestalter des Piloten ist 16 Jahre
  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung 
  • Höchstzulässiges Abfluggewicht muss unter 25kg sein
  • Flüge ausschließlich mit direktem Sichtkontakt zur Drohne
  • Keine Flüge über Menschenansammlungen
  • Die maximale Flüghöhe beträgt 120m über Grund
  • Grünes Blinklicht bei Nacht
  • KEIN Transport von gefährlichen Gütern
  • KEIN Abwurf von Gegenständen

Unterkategorien der Kategorie |OFFEN| für DRohnen - UAS

  • Kategorie | A1 | maximales Startgewicht UNTER 900 Gramm .... Hier darf man an unbeteiligte Personen heranfliegen, diese aber nicht überfliegen
  • Kategorie | A2 | maximales Startgewicht UNTER 4 Kilogramm ... Hier darf man mit der Drohne bis zu 30m an unbeteiligte Personen heranfliegen. Im Langsamflugmodus (unter 3m/s) bis max. 5m. Für das Betreiben von Drohnen in dieser Kategorie benötigt der Pilot eine zusätzlich A2 Fernpilotenausbildung
  • Kategorie | A3 | maximales Startgewicht UNTER 25 Kilogramm ... hier muss ein Mindestabstand von 150m zu unbeteiligten Personen, Wohngebieten, Gewerbegebieten und Erholungsgebieten eingehalten werden.

Risokoklassen von Drohnen - UAS

  • Risikoklasse CO: maximales Startgewicht UNTER 250 Gramm (z.B. DIJ-MINI)
  • Risikoklasse C1: maximales Startgewicht UNTER 900 Gramm
  • Risikoklasse C2: maximales Startgewicht UNTER 4 Kilogramm
  • Risikoklasse C4: maximales Startgewicht UNTER 25 Kilogramm

Pflicht zur Registrierung und Kennzeichnung von Drohnen - UAS

BETREIBER von Drohnen ab einem Startgewicht von über 250 Gramm müssen sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren.

BETREIBER deren Drohne über mit Technik ausgestattet sind welche für Bild, Video oder Tonaufnahmen geeignet sind müssen sich ebenfalls beim Luftfahrtbundesamt registrieren auch wenn Startgewicht unter 250 Gramm liegt.

 

Die Registrierungsnummer "Betreiber eID" MUSS auf der Drohne sichtbar angebracht werden.

Drohnen der Risikoklasse C0 bis C3 sollten über ein System verfügen welches die Betreiber eID selbstständig aussendet.


Drohnenführerschein

In der EU-Drohnenverordnung sind zwei Drohnenführerscheine definiert. Diese sollen einen einheitlichen Kenntnisstand aller Drohnenbetreiber sicherstellen da egal in welcher Größe eine Drohne ein erhöhtes Risiko für das Umfeld in dem Sie betreiben wird darstellt.

  • A1 / A3 - EU-Kompetenznachweis: Dieser Drohnenführerschein soll die notwendigen Kenntnisse zum Betrieb einer Drohne unter Einhaltung der EU Drohnenverordnung sicherstellen.
  • A2 - EU-Fernpiloten-Zeugnis: Dieser Drohnenführerschein ist für die Betreiber ALLER Drohnen notwendig welche in der Kategorie |OFFEN| und in der Unterkategorie | A2 | und mit einem Startgewicht von mehr als 500 Gramm eingesetzt werden. Hier können die Drohnen unterhalb des max. Abstandes von 150m zu Wohngebieten, Gewerbegebieten und Erholungsgebieten (bis 30m und im Langsamflugmodus bis 5m zu unbeteiligten Personen) betrieben werden.

Du willst auch Drohnenpilot werden ? Wir beraten dich kostenlos

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.