Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 14) ist jedes Unternehmen welches Leitern, Tritte und Fahrgerüste verwendet, verpflichtet diese einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen.
Dies muss durch eine befähigte Person nach
durchgeführt werden.
Steigleitern (ortsfeste Leitern) müssen ebenfalls einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden.
Dies muss durch eine befähigte Person nach
durchgeführt werden.
Wir kümmern uns um die jährliche (unter bestimmten Umständen auch häufigere) Überprüfung Ihrer Steigleitern, Leitern, Tritte und Fahrgerüste.